Qui doit installer le dispositif de sécurité d'une piscine ?

Wer muss in Frankreich die Sicherheitsvorrichtung eines Schwimmbeckens installieren?

Dieser Artikel behandelt das Thema, wer eine Sicherheitsvorrichtung für einen privaten Swimmingpool installieren darf, und ist Teil einer Reihe von Artikeln über Sicherheitsanforderungen für Schwimmbäder: Welche Schwimmbäder sind von der Pflicht zur Installation einer Sicherheitsvorrichtung betroffen?

Die Sicherheit von privaten Schwimmbädern muss hohe Priorität haben, vor allem zum Schutz von Kleinkindern. Die französische Gesetzgebung schreibt strenge Normen vor, um der Gefahr des Ertrinkens vorzubeugen. Aber wer ist für die Installation dieser Sicherheitsvorrichtungen verantwortlich? Dieser Artikel erklärt die geltenden Vorschriften in Frankreich, die einzuhaltenden Sicherheitsstandards und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beteiligten.

Geltende Vorschriften in Frankreich

Gesetzliche Anforderungen für private Schwimmbäder in Frankreich

Das französische Gesetz Nr. 2003-9 vom 3. Januar 2003 über die Sicherheit von Schwimmbädern schrieb die Installation von Sicherheitsvorrichtungen für bestimmte private Schwimmbäder vor. Dieses Gesetz wurde durch das Dekret Nr. 2003-1389 vom 31. Dezember 2003 umgesetzt, wobei die Bestimmungen in das französische Bau- und Wohnungsgesetzbuch übernommen wurden.

Besitzer von privaten, nicht geschlossenen Pools, deren Becken teilweise oder vollständig in den Boden eingelassen ist, müssen mindestens eine der folgenden vier genormten Sicherheitsvorrichtungen installieren:

  • Sicherheitsbarriere
  • Alarm
  • Abdeckung
  • Überdachung

Für jede dieser Vorrichtungen gibt es eine entsprechende Norm, die von der französischen Agentur Afnor herausgegeben wird und die die damit verbundenen Anforderungen festlegt. Eine Vorrichtung, die die entsprechende Norm nicht erfüllt, gilt als nicht konform, da sie das Schwimmbecken nicht ausreichend schützt (Anmerkung: ein Sonderfall, der bei Vorrichtungen zu berücksichtigen ist, die vor dem 7. Juni 2004 installiert wurden).

Das Gesetz schreibt keine besondere Qualifikation für den Installateur der Vorrichtung vor, da die Konformitätspflicht für die installierte Vorrichtung gilt und nicht einfach nur für die Ausrüstung allein. Nach Abschluss der Installation des Geräts muss ein technischer Hinweis bereitgestellt werden, der Folgendes zusammenfasst: Merkmale, Betriebs- und Wartungsbedingungen des Sicherheitsgeräts; Informationen über die Gefahr des Ertrinkens; allgemeine Präventionsmaßnahmen, die zu ergreifen sind, und Empfehlungen, die an die Verwendung des Sicherheitsgeräts geknüpft sind.

Arten von Schwimmbädern, die von der Regelung betroffen sind

In Frankreich gilt die Verpflichtung, eine zugelassene Sicherheitsvorrichtung zu installieren, für private, nicht geschlossene Schwimmbäder, die von Familien oder kollektiv genutzt werden, neu oder bereits vorhanden sind und deren Becken teilweise oder vollständig in den Boden eingelassen ist.

Geschlossene Pools, oberirdische oder auf dem Boden stehende, aufblasbare oder demontierbare Pools sind von dieser Pflicht nicht betroffen. Dennoch wird dringend empfohlen, sie mit einer geeigneten Schutzvorrichtung auszustatten, um das Risiko des Ertrinkens zu verringern.

Zu beachtende Sicherheitsstandards in Frankreich

Regeln zur Einhaltung der Vorschriften

Die französische Agentur Afnor hat Normen festgelegt, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Sicherheitsvorrichtungen von Schwimmbädern den gesetzlichen Vorschriften entsprechen:

  • Sicherheitsbarriere: NF P90-306
  • Poolalarme: NF P90-307-1
  • Abdeckungen: NF P90-308
  • Überdachungen: NF P90-309

Diese Normen legen die technischen Merkmale und Leistungsanforderungen fest, um die Wirksamkeit der Geräte zu gewährleisten.

Die korrekte Installation der Sicherheitsvorrichtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Konformität. Sie können die Vorrichtung von einem Verkäufer oder Installateur Ihrer Wahl einbauen lassen oder selbst einbauen:

  • Wenn Sie von einem Fachmann installieren lassen: Sie müssen nach Abschluss der Installation einen technischen Hinweis erhalten, in dem die Merkmale und Bedingungen für den Betrieb und die Wartung des Geräts sowie die allgemeinen Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Ertrinken aufgeführt sind.
  • Wenn Sie das Gerät selbst installieren: der Hersteller des Geräts muss Ihnen einen technischen Hinweis mit denselben Informationen zur Verfügung stellen, wie wenn die Installation von einem Fachmann durchgeführt wird.

Sonderfall: bei Vorrichtungen, die vor dem 7. Juni 2004 installiert wurden, wird davon ausgegangen, dass sie die Sicherheitsanforderungen erfüllen, wenn der Eigentümer des Schwimmbeckens im Besitz eines Dokuments ist, das die Konformität belegt (vgl. Artikel D134-54 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs). Dieses Dokument kann von einem Hersteller, Verkäufer oder Installateur von Sicherheitsvorrichtungen; einem qualifizierten technischen Prüfer; oder sogar direkt vom Eigentümer in eigener Verantwortung zusammen mit den relevanten technischen Nachweisen vorgelegt werden.

Konsequenzen der Nichtübereinstimmung

Werden die Vorschriften nicht eingehalten, kann der Besitzer in Frankreich mit einer Geldstrafe von bis zu 45 000 Euro belegt werden. Im Falle eines Unfalls kann der Besitzer auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, was zu einer noch höheren Geldstrafe und einer Gefängnisstrafe führen kann.

Nur der Eigentümer haftet; der Installateur (falls abweichend) nicht.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Welche Strafe droht mir, wenn ich keine Sicherheitsvorrichtung für meinen Pool einbaue?

Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beteiligten

Rolle der Poolbesitzer

Der Eigentümer ist nach dem französischen Gesetz allein für die Sicherheit seines Pools verantwortlich. Er muss:

  • Eine normgerechte Sicherheitsvorrichtung auswählen und installieren oder installieren lassen
  • Sicherstellen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert und regelmäßig gewartet wird
  • Bei Verkauf der Wohnung eine Konformitätsbescheinigung vorlegen

Einbeziehung von Poolfachleuten

Die Schwimmbadfachleute (Bauunternehmer, Installateure) haben eine beratende und begleitende Rolle. Sie müssen:

  • Die Eigentümer über gesetzliche Verpflichtungen und verfügbare Sicherheitsvorkehrungen informieren
  • Geräte unter Einhaltung von Standards und Regeln installieren
  • Einen technischen Hinweis vorlegen, in dem die Merkmale, die Funktionsweise und die Wartung des installierten Geräts detailliert beschrieben werden

Eingreifen von Diagnostikern

Obwohl das französische Gesetz keine obligatorische Diagnose für bestehende Schwimmbäder vorschreibt, kann ein Diagnostiker beauftragt werden, die Konformität der Sicherheitsvorrichtungen zu überprüfen. Im Falle eines Verkaufs muss der Verkäufer eine Konformitätsbescheinigung vorlegen, die von einem Diagnostiker ausgestellt werden kann.

Kurz gesagt: in Frankreich, die Sicherheitsvorrichtung des Schwimmbeckens kann von Ihnen selbst oder einem Installateur Ihrer Wahl (z. B. dem Verkäufer oder Hersteller) installiert werden. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Installation unter Einhaltung der Normen erfolgt und dass im Falle einer Kontrolle ein technischer Hinweis oder eine Konformitätsbescheinigung vorliegt.

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