Quelle sanction si je n'installe pas un dispositif de sécurité pour ma piscine ?

Welche Strafe droht mir, wenn ich keine Sicherheitsvorrichtung für meinen Pool einbaue?

Dieser Artikel behandelt das Thema der Strafe für das Fehlen einer Sicherheitsvorrichtung für einen privaten Swimmingpool in Frankreich und ist Teil einer Reihe von Artikeln über Sicherheitsanforderungen für Schwimmbäder: Welche Schwimmbäder sind von der Pflicht zur Installation einer Sicherheitsvorrichtung betroffen?

In Frankreich erlegt das Gesetz den Besitzern von Privatschwimmbädern strenge Pflichten auf, um der Gefahr des Ertrinkens vorzubeugen. Die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften kann zu strengen Sanktionen führen, mit einer Geldstrafe bis zu 45.000 € bei Fehlen einer vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtung und sogar strafrechtlichen Sanktionen im Falle eines Unfalls, wenn dem Eigentümer Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Verpflichtungen, die Risiken und die Bedeutung der Sensibilisierung.

Gesetzliche Pflichten für Besitzer von Privatpools in Frankreich

Seit dem Gesetz Nr. 2003-9 vom 3. Januar 2003 sind Besitzer von privaten, nicht geschlossenen Schwimmbädern zur individuellen oder kollektiven Nutzung verpflichtet, eine genormte Sicherheitsvorrichtung zu installieren.

Obligatorische Vorrichtungen in Frankreich

Der Poolbesitzer muss mindestens eine der folgenden vier Schutzarten installieren:

  • Schutzbarriere
  • Alarm
  • Sicherheitsabdeckung
  • Schwimmbadüberdachung

Geschlossene Pools, oberirdische oder auf dem Boden stehende, aufblasbare oder demontierbare Pools sind von dieser Pflicht zur Installation einer Sicherheitsvorrichtung nicht betroffen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über: Sicherheit und Schutz am Pool für Kinder: welche Vorrichtungen gibt es?

Zu beachtende Sicherheitsstandards

Jedes der Geräte muss die Anforderungen der entsprechenden Normen der französischen Agentur AFNOR erfüllen:

  • Schutzbarriere (Norm NF P90-306): soll den Durchgang von Kindern unter 5 Jahren ohne Hilfe eines Erwachsenen verhindern und ihren Aktionen widerstehen, ohne sie zu verletzen (auch im Bereich der Verriegelung)
  • Alarm (Norm NF P90-307): muss jede Überschreitung durch ein Kind unter 5 Jahren erkennen und eine Warnvorrichtung auslösen, die aus einer Sirene besteht, nicht unbeabsichtigt ausgelöst wird und deren Aktivierung oder Deaktivierung nicht von einem Kind unter 5 Jahren vorgenommen werden kann
  • Sicherheitsabdeckung (Norm NF P90-308): soll das unfreiwillige Eintauchen von Kindern unter 5 Jahren verhindern und dem Übersteigen durch eine erwachsene Person standhalten, ohne Verletzungen zu verursachen
  • Schwimmbadüberdachung (Norm NF P90-309): soll den Zugang zum Becken für Kinder unter 5 Jahren unzugänglich machen, wenn sie geschlossen ist

Beim Bau neuer Pools muss der vorgeschriebene Schutz spätestens bei der Wassereinleitung installiert werden oder bei Abschluss der Arbeiten am Pool, wenn eine vorherige Wassereinleitung erforderlich ist.

Das Anti-Ertrinken T-Shirt

Trotz der Pflicht der oben aufgelisteten Vorrichtungen und der Notwendigkeit einer ständigen und konstanten Überwachung ist Ertrinken die häufigste Unfallursache bei Kindern unter 6 Jahren mit 500 Opfern pro Jahr in Frankreich, die meisten davon in privaten Schwimmbädern und wenn die Kinder nicht baden sollen.

Daher ist eine zusätzliche Vorrichtung wie das Anti-Ertrinken T-Shirt weiterhin sehr nützlich, um die Sicherheit rund um den Pool noch weiter zu verbessern. Dieses T-Shirt enthält eine integrierte Rettungsweste, die sich beim Eintauchen automatisch aufbläst, das Kind an die Oberfläche bringt und seine Atemwege außerhalb des Wassers hält.

Risiken bei Nichteinhaltung der Vorschriften in Frankreich

Bußgeld

Wie in Artikel L183-13 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs erwähnt, droht dem Eigentümer des Pools bei Fehlen einer zugelassenen Sicherheitsvorrichtung für die von dieser Pflicht betroffenen Pools eine Geldstrafe von 45.000 €.

Nur der Eigentümer wird als verantwortlich angesehen; der Installateur oder Verkäufer des Pools hat eine Informationspflicht, entbindet den Eigentümer aber nicht von der Pflicht, eine angemessene Sicherheitsvorrichtung zu installieren.

Eventuelle strafrechtliche Sanktionen

Wenn ein Kind aufgrund fehlender Sicherheitsvorkehrungen ertrinkt, kann der Eigentümer des Schwimmbeckens wegen fahrlässiger Tötung strafrechtlich verfolgt werden.

Wie in Artikel 221-6 des französisches Strafgesetzbuchs erwähnt:

  • Wenn es sich um eine unbeabsichtigte Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit handelt, droht dem Besitzer eine Geldstrafe von 45 000 € und eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren;
  • Wenn die Verletzung der Sicherheitspflicht offensichtlich vorsätzlich erfolgt, droht dem Eigentümer eine Geldstrafe von 75 000 € und eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren.

Bedeutung der Sensibilisierung von Eigentümern

Unfällen vorbeugen

Ertrinken ist ein reales Risiko, vor allem für kleine Kinder. Die Sensibilisierung von Poolbesitzern beschränkt sich nicht auf die Installation von Sicherheitsvorrichtungen. Sie umfasst auch die Aufklärung der Poolbenutzer über die wichtigsten Sicherheitsregeln.

Dies umfasst:

  • die ständige und konstante Beaufsichtigung von Kindern in der Nähe des Schwimmbeckens
  • das Erlernen des Schwimmens von klein auf
  • die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsregeln, auch beim Baden (nicht am Rand entlanglaufen, nicht in seichte Bereiche tauchen usw.).
  • keine Spielzeuge oder andere schwimmende Gegenstände nach dem Schwimmen im Wasser lassen, da dies Kinder anlocken könnte
  • die Ausbildung in Erste-Hilfe-Maßnahmen

Gewährleistung einer sicheren Badeumgebung

Die Sicherheit eines Schwimmbeckens beruht nicht nur auf den vorgeschriebenen Vorrichtungen. Eine sichere Badeumgebung beinhaltet auch:

  • eine regelmäßige Wartung des Pools und seiner Ausstattung
  • die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitsvorkehrungen
  • die Installation einer angemessenen Beleuchtung für das nächtliche Baden
  • das Bereitstellen eines Erste-Hilfe-Kastens in der Nähe des Schwimmbads
  • während des Badens zusätzliche Sicherheitsausrüstungen (Stange, Rettungsboje, ...) und ein Telefon in Reichweite haben, um bei Bedarf die Rettungskräfte zu verständigen
  • die Vermittlung und Durchsetzung klarer Regeln für die Nutzung des Pools

Erklärung von Schwimmbädern

Regelungen zur Erklärung in Frankreich

In Frankreich, die Vorschriften für die Erklärung von Schwimmbädern variieren je nach Art der Arbeiten, des Schwimmbads und der Größe des Beckens.

Für versenkte oder halbversenkte Pools:

  • Pools mit einer Fläche von weniger als 10 m² müssen in der Regel nicht angemeldet werden, es sei denn, sie befinden sich in einem Schutzgebiet (in dem eine vorherige Erklärung im Rathaus abgegeben werden muss) oder es gelten besondere Regeln, die in dem lokalen Stadtbauplan der Gemeinde enthalten sind.
  • Für Schwimmbäder von 10 m² bis 100 m² ist eine vorherige Bauanmeldung erforderlich. Das Hinzufügen einer Überdachung mit einer Höhe von mehr als 1,80 m erfordert eine Baugenehmigung.
  • Für Pools mit einer Fläche von mehr als 100 m² ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Für oberirdische Pools:

  • Installationsdauer von weniger als 3 Monaten pro Jahr (oder 15 Tagen in einem Schutzgebiet): keine Erklärung erforderlich, es sei denn, der lokaler Stadtbauplan enthält spezielle Regeln.
  • Installationsdauer von mehr als 3 Monaten pro Jahr (oder 15 Tagen in einem Schutzgebiet): es gelten dieselben Regeln wie für versenkte oder halbversenkte Pools, abhängig von der Größe des Beckens (und ggf. der Größe der Überdachung).

Die Nichterklärung eines Schwimmbads kann in Frankreich administrative und finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.

Zivilrechtliche Haftung der Eigentümer

Poolbesitzer haften zivilrechtlich für Unfälle, die sich in ihrem Becken ereignen. Daher ist es unerlässlich, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten abdeckt. Optionen zum Hausratversicherungsvertrag können vom Versicherer angeboten werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Eigentümer auch mit einer Versicherung bei grober Fahrlässigkeit strafrechtlich verfolgt werden kann.

Das französische Gesetz schreibt vor, dass private, nicht geschlossene Schwimmbäder, deren Becken ganz oder teilweise in den Boden eingelassen ist, mit einer zugelassenen Sicherheitsvorrichtung ausgestattet sein müssen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften droht dem Poolbesitzer ein Bußgeld von 45 000 €, bei einem Unfall kann er sogar strafrechtlich verfolgt werden.

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